Warum sind Wissensarbeiter weniger austauschbar?

Viele Mitarbeiter in Organisationen arbeiten in fachbezogenen Leistungsbereichen (Domänen), die sich durch spezifische Anforderungssituationen charakterisieren lassen (vgl. Klieme et al. 2003). Die dazugehörenden Wissensgebiete werden auch als Wissensdomänen beschrieben, die gerade für das Geschäftsprozessorientierte Wissensmanagement von Bedeutung sind. Interessant dabei ist, dass das Domänenwissen darüber entscheidet, ob ein Mitarbeiter austauschbar (fungibel) ist.

Je wichtiger das Domänenwissen ist, desto weniger fungibel sind die Mitarbeiter. Das heißt, Sie können sie nicht in Stücke zerteilen. Und das heißt auch, Sie können sie nicht durch andere Leute ersetzen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Am besten betrachten Sie Domänenwissen als unternehmerischen Vermögenswert. Er stellt eine finanzielle Investition dar, die sich im Kopf jedes Wissensarbeiters befindet und durch Investitionen der Firma in diesen Mitarbeiter dorthin gelangt ist. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen nimmt er den Vermögenswert mit. Wenn Sie Ihr Humankapital buchhalterisch verwalten würden, müssten Sie bei jeder Kündigung eines Ihrer Mitarbeiter einen hohen Verlust ausweisen, um den Wert des entsprechenden Aktivpostens abzuschreiben (DeMarco 2001:36).

Domänenwissen ist in der industriellen Bilanzierung allerdings kaum als Investition, sondern eher als Kosten verbucht. Es ist daher spannend zu sehen, dass nach DeMarco Domänenwissen als unternehmerischer Vermögenswert betrachtet werden sollte. Mit Hilfe der Wissensbilanz – Made in Germany ist das möglich.

Wissensarbeiter sind nicht vollkommen fungibel – Was heißt das?

wissenProjektarbeit ist auch Wissensarbeit. So ist es nicht verwunderlich, wenn man in den Veröffentlichungen von Tom DeMarco zu Projektmanagement auch immer wieder Hinweise zum Umgang mit Wissen findet. Beispielsweise kritisiert er die häufig anzutreffende Annahme, dass  “einzelne Mitarbeiter vollkommen fungibel” seien (DeMarco 2001:15):

fungibel [lat.-mlat.]:
1. austauschbar, ersetzbar (Rechtswissenschaft); fungible Sache: vertretbare Sache, d.h. eine bewegliche Sache, die im Verkehr nach Maß, Zahl u. Gewicht bestimmt zu werden pflegt (Rechtswissenschaft).
2. in beliebiger Funktion einsetzbar; ohne festgelegten Inhalt und daher auf verschiedene Weise verwendbar.

Die Annahme einer Austauschbarkeit von Wissensarbeitern ist dem Bild von einem Unternehmen als Maschine geschuldet, bei der jedes einzelne Teil ersetzt werden kann. Menschen werden in dieser Metapher als “Zahnräder” bezeichnet, die nur “ineinandergreifen” müssen, damit alles “funktioniert”. Die Sprache der Industrie ist für die heutige moderne Arbeitsform ungeeignet und sollte nicht mehr verwendet werden.

Diese Zusammenhänge besprechen wir auch in den von uns entwickelten Blended Learning Lehrgängen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Lernplattform.