Wissensbilanz-Verordnung für österreichische Universitäten

Es ist interessant zu lesen, was in der Wissensbilanz-Verordnung für österreichische Universitäten steht. Aufbau und Inhalte der Wissensbilanz für österreichische Universitäten werden differenziert vorgegeben. Die Veröffentlichung der Wissensbilanz erfolgt nach einem “Datenclearingprozess” des Bildungsministeriums. In den Anlagen finden sich weiterhin viele Hinweise zu möglichen Kennzahlen. Ich habe den Eindruck, als ob die Vorgaben für Wisensbilanzen österreichischer Universitäten recht “zahlenlastig” sind. Dennoch würde ich mir wünschen, dass auch deutsche Universitäten bzw. Bildungsträger (ich mag das Wort nicht) Wissensbilanzen erstellen. Warum eigentlich nicht?