Arbeitshandeln enthält explizites und implizites Wissen

Arbeitshandeln

 

Quelle: Huchler 2016:62

Arbeitshandeln enthält explizites “objektivierbares” Wissen und implizites “subjektiviertes” Wissen. Diese Zusammenhänge zeigt die Grafik (Böhle et al. 2011:21; entnommen aus Huchler 2016:62) sehr gut auf. “Einen Zugang mit hoher Erklärungskraft bietet das Konzept des erfahrungsgeleitet-subjektivierenden Handelns (Böhle 2009). Dieses unterscheidet zwischen einem objektivierenden (kognitiv-rationalen) und einem erfahrungsgeleitet-subjektivierenden Denken und Handeln (s. Abb.)” (Huchler 2016:62). Quelle: Norbert Huchler: Die ‚Rolle des Menschen‘ in der Industrie 4.0 – Technikzentrierter vs. humanzentrierter Ansatz. Arbeits- und Industriesoziologische Studien Jahrgang 9, Heft 1, April 2016, S. 57-79 | Download.

Arbeitshandeln enthält somit implizites UND explizites Wissen, und ist somit durch subjetorientiertes Handeln UND objektorientiertes Handeln gekennzeichnet. Arbeitshandeln ist somit abhängig von der beruflichen Domäne, von dem Projekt, von dem Geschäftsprozess usw. Es muss somit eine Anpassung/Adaption der Dimensionen des Arbeitshandelns geben.

Siehe dazu auch

Solche Zusammenhänge besprechen wir auch in dem von uns entwickelten Blended Learning Lehrgänge. Informieren Sie sich auf unserer Lernplattform zu den Lehrgängen und zu möglichen Terminen.