Der KI-basierte Arbeitsplatz – eine erste Einordnung

Die Entwicklung bei KI-Anwendungen ist rasant. Alleine die weltweite Nutzung von ChatGPT von OpenAI hat alle Erwartungen übertroffen. Die Abkürzung ChatGPT lautet dabei etwas ausführlicher “Chatbot Generative Pre-trained Transformer”. Die hinterlegten Daten sind also vorher “trainiert” worden. Beim Start von ChatGPT standen nur Daten bis 2021 zur Verfügung. Dennoch waren die ersten Ergebnisse verblüffend. Siehe dazu ChatGPT – Was ist das? (MDR vom 11.06.2023). In allen gesellschaftlichen Bereichen werden in der Zwischenzeit die Möglichkeiten von ChatGPT genutzt, incl. der mehr als 128 Plugins (Stand: Mai 2023). Dabei ist das Spektrum von OpenAI nicht alleine auf Text beschränkt, sondern enthält mit Dall-E auch Möglichkeiten, KI auf Fotos anzuwenden.

In 2023 hat sich Microsoft mit Milliarden US$ bei OpenAI engagiert. Alle aktuellen und zukünftigen KI-Anwendungen von OpenAI will Microsoft in seine Produkte, wie z.B. in Office, oder auch in die Suchmaschine Bing integrieren – Beispiel. Die Erweiterung auf eine Suchmaschine ermöglicht es der KI-Anwendung, auch auf Daten aus dem Internet zuzugreifen. Dabei ist nicht immer klar zu erkennen, welcher (beispielsweise) Text von welcher Quelle ist. Es wundert daher nicht, dass sich dagegen immer mehr Autoren wehren. Eine ähnliche Entwicklung gibt es bei Fotos. Der Beitrag Künstliche Intelligenz (KI) im Urheberrecht: Welche Rechte bestehen? bietet dazu gute erste Informationen. Wenn Organisationen nun KI-Anwendungen am Arbeitsplatz nutzen wollen, stehen sie vor folgenden Fragen (Auswahl):

  • Welche Anwendungen sind für welchen Arbeitsplatz sinnvoll (Mehrwert)?
  • Wie kann KI in die Arbeitsprozesse integriert werden?
  • Was ist mit dem Urheberrecht?
  • Was passiert mit den generierten Daten?
  • Wo werden die Daten gespeichert, bzw. ausgewertet und weiter genutzt?
  • …..

Microsoft mit OpenAI verweist zwar auf seinen Product Safety Standard, und auch Google Bard oder Facebook weisen auf ähnliches hin, doch haben alle das Problem, dass der Umgang mit Daten meines Erachtens immer noch einer Black Box entspricht: Mit den Anfragen (Prompts) geben Nutzer z.B. Text ein, und erhalten anschließend eine Antwort. Was dazwischen passiert ist nicht transparent. Weiterhin ist der Datenschutz bei den Anbietern oftmals nicht so, wie wir es uns in Europa vorstellen – auch wenn, wie im Falle von Microsoft, nachgebessert wurde. Es wundert daher nicht, dass die EU versucht, einen Rahmen abzustecken (Tagesschau vom 14.06.2023), um die Themen um KI-Anwendungen zu regeln. Diese Regelungen sollten allerdings weiterhin Spielraum für Innovationen bieten. Siehe dazu auch KI-Gesetz der EU.

Wir testen aktuell verschiedene KI-Anwendungen für die von uns entwickelten Blended Learning Lehrgänge. Siehe dazu beispielsweise Digitalisierung – inkl. KI – im Projektmanagement.

Solche Zusammenhänge thematisieren wir auch in den von uns entwickelten Blended Learning Lehrgängen, die wir an verschiedenen Standorten anbieten. Weitere Informationen zu den Lehrgängen und zu Terminen finden Sie auf unserer Lernplattform.

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